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Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

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Damit gilt für:

Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. sie übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie.

Soldatinnen und Soldaten

...die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Hier trägt die Bundeswehr nach Überweisung durch die Truppenärztin/ den Truppenarzt die Kosten für die Psychotherapie.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Hier übernehmen Sie alle Kosten für die Psychotherapie selbst nach der GOP. Wir schließen einen privaten Behandlungsvertrag miteinander ab.

Patientinnen und Patienten der

privaten Krankenversicherungen*

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach Ihrem Tarif und den darin enthaltenen Bedingungen für eine Psychotherapie.

Beamtinnen und Beamte

Hier erstattet die Beihilfe meist einen Teil der Kosten für die Psychotherapie.

* Zur weiteren Erläuterung bei Privatversicherten: Als Grundlage für die Abrechnung der Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gilt die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). 

Die Kosten werden im Regelfall zu einem großen Teil bis vollständig von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Es ist hierbei abhängig vom jeweilig bestehenden individuellen Tarif der/ des Versicherten, ob und in welchem Umfang (Anzahl der Therapiestunden insgesamt oder pro Jahr etc.) Therapiestunden erstattet werden. Am besten wenden Sie sich vor Beginn einer Behandlung an Ihre Krankenkasse und informieren sich über Ihre Bedingungen und welche Formalitäten zu beachten sind. 

Weiterhin wird empfohlen, sich vor Beginn der Behandlung die Übernahme der Kosten schriftlich von Ihrer Versicherung bestätigen zu lassen. 

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Kiesstrand

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